Samstag, 3. April 2010

Grundbegriffe BWL

 

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 Grundstrukturen und Grundbegriffe der  BWL


Wir wollen die Betriebswirtschaftslehre als ein auf der Spitze stehendes Dreieck betrachten. Oben finden wir die verschiedensten unternehmerischen Teilgebiete, z. B. Produktion, Marketing, Investition u. Finanzierung, Bilanzierung,  Kostenrechnung und so weiter.

Spitze des Dreiecks


Reduzieren wir nun diese vielen Teilgebiete mit ihren vielen Einzelfragen auf die wirt-schaftlswissenschaftliche Grundfrage. Was ist das Grundproblem aller wirtschaftlichen Betrachtungen? Es ist das Knappheitsproblem. Knappe Güter müssen optimal verwendet werden. Das wirtschaftliche Grundproblem ist also die optimale Allokation der Ressourcen. (Allokation = Verteilung).

Interdependenzen der Teilgebiete


Betrachten wir noch ein weiteres Grundproblem: Es ist das Interdependenzproblem, also das Problem der gegenseitigen Abhängigkeiten. Sämtliche Teilgebiete der BWL hängen zusammen, sie sind miteinander verwoben. Alle Teilgebiete der BWL müssten im Grunde stets gleichzeitig betrachtet werden. Die meisten Probleme müssten simultan gelöst werden.



Zielbeziehungen und Operationalität

In diesem Zusammenhang ist oft auch von den betriebswirtschaftlichen Zielbeziehungen die Rede. Ziele können in komplementärer (sich ergänzender), kon-fliktärer und neutraler Beziehung zueinander stehen.

Betriebswirtschaftliche Ziele müssen außerdem konkret umsetzbar, also opertional definiert sein. Dies bedeutet, dass der Zielinhalt (das WAS), das Zielausmaß (das WIEVIEL), der Zeitbezug (das WANN) und der Segmentbezug (das WO), genau definiert sein müssen.



Ebene der Ausdrucksformen: Denken in Modellen


Gehen wir nun von der Spitze des Dreiecks einen Schritt nach oben. Wir befinden uns jetzt auf der Ebene der Ausdrucksformen. Wir betrachten die Medien, durch die sich die Wirtschaftswissenschaften ausdrücken. Wirtschaftswissenschaftliches Denken drückt sich in Worten, Zahlen und Bildern aus. Diese Worte, Zahlen und Bilder wiederum finden ihre Ausdrucksform in Modellen. Ein Modell ist ein vereinfachtes Abbild der Realität. Indem wir vereinfachen, versuchen wir die schwer greifbare Wirklichkeit begreiflich zu machen.


Worte


Betrachten wir zunächst die Worte, das heißt die Begriffe in denen sich unser wirt-schaftliches Denken ausdrückt. Durch Begriffe beschreiben wir die unfassbare Realität, betreiben also "Wortmagie". Das bedeutet, dass ein ökonomischer Sachverhalt durch ein Wort erfasst und damit gebannt wird.

Wirtschaftswissenschaftliche Begriffe werden oft nicht einheitlich verwendet. Begriffe werden manchmal recht großzügig verwendet, manchmal auch strenger gehandhabt. Eine strengere und genauere Verwendung der Begriffe finden wir, sobald wir uns auf ein wirtschaftswissenschaftliches Gebiet bewegen, das auch Rechtsbezug hat. (z.B. Bilanzierung). Hier sind die verwendeten Begriffe meistens gesetzlich definiert.

Bewegen wir uns auf Gebieten, die einen weniger starken Rechtbezug haben, (z. B. Marketing) hilft man sich mit einem Personenbezug. Um zu verdeutlichen, dass man unter einem Begriff diesen oder jenen Inhalt versteht, bezieht man sich auf einen bekannten Wirtschaftswissenschaftler und verwendet dann die Begriffe nach der Art, wie sie dieser Wirtschaftswissenschaftler geprägt hat.

Zahlen


Betrachten wir als nächstes die Zahlen, in denen sich die Betriebswirtschaftslehre ausdrückt. Zahlen erzeugen oft den Eindruck von Objektivität. Dabei hängen Zahlen vom gewählten Bezugsrahmen ab. Je nachdem, wie der Bezugsrahmen definiert ist, ergibt sich ein anderes Zahlenergebnis. Durch Änderung des Bezugsrahmens entsteht "Zahlenzauber" (Bezugsrahmen = Prämissen).


Vereinfachung durch Prämissen


In den betriebswirtschaftlichen Modellen wird die Realität vereinfacht, indem Prämissen gesetzt werden.

Ansatzpunkte für diese vereinfachenden Prämissen sind zunächst die Komplexität und Interdependenz der Welt. Wie wir gesehen haben, ist die wirtschaftliche Realität  durch gegenseitige Abhängigkeiten, durch Interdependenzen gekennzeichnet. Außerdem kennzeichnet die wirtschaftliche Realität, dass sich ständig alle Dinge ändern.

Ceteris Paribus Prämisse


Um trotzdem Betrachtungen anstellen zu können, arbeiten die Wirtschaftswissenschaften mit einem Trick, der "ceteris paribus" Prämisse. Sie besagt, dass nur die Auswirkungen einer Maßnahme betrachtet werden soll, wobei man unterstellt, dass alle übrigen nicht betrachteten Bedingungen gleich bleiben.

Homo oeconomicus


Die Wirtschaftswissenschaften gehen außerdem von einem bestimmten Menschentyp aus, dem homo oeconomicus. Es wird also ein Mensch unterstellt, der sich jederzeit rational verhält. Dieses Rationalverhalten äußert sich darin, dass der Mensch versucht, ein gesetztes Ziel mit dem geringsten Mitteleinsatz zu erreichen (Minimalprinzip).  Das Rationalverhalten findet sich auch in der Ausprägung, dass der Mensch versucht aus vorgegebenen Mittel das Beste herauszuholen (Maximal-prinzip). Noch allgemeiner kann man dieses Rationalverhalten folgendermaßen formulieren: der Mensch versucht ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Auf-wand und Ertrag zu realisieren.

Phänomen Zeit


Auch der permanente Fluss der Zeit ist ein  Phänomen, dass die Betriebswirtschaftslehre durch Prämissen zu erfassen sucht. Sie konstruiert entweder statische Modelle, grenzt also das Phänomen des Zeitflusses aus, oder sie bildet dynamische  Modelle, indem sie versucht die Zeit im Modell abzubilden.

Erklärung oder Entscheidung?


Jede modelltheoretische Betrachtung soll entweder ein ökonomischen Phänomen nur erklären, oder helfen, sich zu entscheiden. Demnach unterscheiden wir in Er-klärungsmodelle und Entscheidungsmodelle.

             

Interdependenzen zwischen Modell und Realität


Wir erkennen folgende Interdependenzbeziehung zwischen unseren Modellen und der Realität. Je einfacher das Modell ist, je mehr einschränkende Prämissen es also hat, desto realitätsferner ist es auch. Einfache Modelle sind also leicht zu hand-haben, jedoch relativ realitätsfern. Komplexe Modelle sind schwer zu handhaben, jedoch sehr realitätsnah. Einfachheit und Realitätsnähe sind also gegenläufig: je mehr von dem einen, desto weniger von dem anderen.

             

Grundbegriffe zur Standortwahl


Die internationale Standortwahl bezieht sich auf länderübergreifende Wirtschaftsräume (EU, Nordamerika, Asien).

Die nationale Standortwahl fragt nach dem Land, oder den Ländern innerhalb des gewählten Wirtschaftsraums.

Die interlokale Standortwahl fragt nach Regionen innerhalb eines Landes (Ruhrgebiet, Küstenregion). Sie wird auch regionale Standortwahl genannt.

Die lokale Standortwahl ist die Endstufe. Innerhalb der zuvor abgegrenzten Region wählt man nun einen konkreten Standort, in der Regel eine konkrete Stadt.

Die innerbetriebliche Standortwahl fragt danach, in welchem Betrieb eines Unternehmens bestimmte Leistungen (Produktion, Verkauf etc.) erbracht werden. Die innerbetriebliche Standortwahl kann sich auch noch detaillierter mit der Frage beschäftigen, wo innerhalb einer Halle eine Maschine platziert werden soll.

Grundstrukturen von Rechtsformen im Überblick


 

Rechtsform

Mindestkapital
nötig?

Haftungsbeschränkung

Image/Kredit-

würdigkeit

Personengesellschaften




Einzelunternehmer

Nein

Nein

Hoch

GbR/BGB-Gesellschaft

Nein

Nein

Hoch

OHG

Nein

Nein

Sehr hoch

KG

Nein

Nur für den Kommanditisten

Sehr hoch

GmbH u. Co KG

Für die GmbH

Ja

Gering

Kapitalgesellschaften




GmbH

Ja

Ja

Gering

AG

Ja

Ja

Etwas höher

 

GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts, BGB = Bürgerliches Gesetzbuch.



Einzelunternehmer

Der Einzelunternehmer kann sein Unternehmen schnell und unbürokratisch gründen. Solange er ein Kleingewerbe betreibt und damit kein Kaufmann ist, braucht er sich auch nicht in das Handelsregister eintragen zu lassen. Erst wenn das Geschäftsvolumen größer wird1 und eine kaufmännische Organisation erfordert, wird der Einzelunternehmer zum Kaufmann und muss sich in das Handelsregister eintragen lassen.Die Haftung kann der Einzelunternehmer nicht ausschließen. Er haftet sowohl mit seinem Geschäfts- als auch mit seinem Privatvermögen.


GbR: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch „BGB-Gesellschaft“ genannt)

Voraussetzung für die Gründung einer GbR ist nur, dass sich Partner zu einem gemeinsamen Zweck zusammentun. Solange keine andere Rechtsform begründet wird, handelt es sich automatisch um einen GbR. Einen andere Rechtsform könnte durch Eintrag ins Handelsregister begründet werden. Dadurch wird die GbR z.B. zur OHG oder zur KG. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist bei der GbR nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Die GbR-Gesellschafter haften unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

OHG: Offene Handelsgesellschaft


Die OHG gilt als die solideste aller deutschen Gesellschaftsformen. Der Grund  ist klar ersichtlich: Jeder Gesellschafter haftet unmittelbar, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und solidarisch. Wer in eine bestehende OHG einsteigt, haftet auch für die Verbindlichkeiten, die vor seinem Einstieg entstanden sind. Auch wenn man ausscheidet, haftet man noch 5 Jahre lang für Verbindlichkeiten, die zu Zeitpunkt des Ausstiegs bestanden.

Um eine OHG zu gründen, braucht es einen Gesellschaftsvertrag. Dieser Gesell-schaftsvertrag könnte rein theoretisch mündlich abgeschlossen werden. Um Rechts-streitigkeiten zu vermeiden, sollte er aber schriftlich geschlossen werden. Danach muss die OHG über einen Notar ins Handelsregister eingetragen werden.



KG: Kommanditgesellschaft

Wenn nicht alle Partner das volle Haftungsrisiko der OHG tragen wollen, dann bietet sich eine KG an. Hier unterscheidet man den Komplementär und den Kommanditisten. Der Komplementär ist der Vollhafter, der genauso wie der Gesellschafter der OHG haftet. Der Kommanditist haftet betragsmäßig begrenzt. Seine Haftung ist begrenzt bis zur Höhe seiner Einlage. Er kann diese Haftung dadurch ganz ausschließen, dass er seine Einlage in die Gesellschaft einzahlt. Der Kommanditist ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Wäre er dies nicht, so könnte er Geschäfte abschließen, für die die Komplementäre mit ihrem Privatvermögen haften müssten, der Kommanditist selber jedoch nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.

Auch zur Gründung einer KG braucht es einen Gesellschaftsvertrag. Die KG wird – genauso wie die OHG – durch einen Notar in das Handelsregister eingetragen.


GmbH und Co. KG

Die GmbH und Co. KG ist eine Personengesellschaft (KG), deren Vollhafter eine GmbH ist. Zur GmbH gleich mehr. Sie ist damit eine besondere Erscheinungsform der KG. Die GmbH und Co. KG wird häufig dann verwendet, wenn viele Kommanditisten da sind, die Geldbeträge aufbringen und niemand die Position des Komplementärs einnehmen will. Dadurch, dass die GmbH die Position des Voll-hafters einnimmt, als GmbH aber nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet, ist es möglich die Haftung sehr umfassend zu beschränken.

Für die Gründung müssen zwei Gesellschaftsvertäge abgeschossen werden, nämlich für die GmbH und für die KG. Danach wird die GmbH und Co. KG über einen Notar ins Handelsregister eingetragen.


Gesellschaft mit begrenzter Haftung: GmbH

Die GmbH ist eine sehr beliebte Rechtsform, weil man hier die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen kann. Es müsste also genau genommen heißen: Gesellschaft mit auf das Gesellschaftsvermögen begrenzter Haftung. Das Vermögen der Gesellschaft haftet also voll. Es haftet nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Damit ist die Haftung also auf die Gesellschaft begrenzt. Ein Bankkredit wird aber in der Regel nur vergeben, wenn auch die Gesellschafter privat bürgen. Damit sind die Gesellschafter im Insolvenzfall nicht vor dem Zugriff der Banken geschützt, wohl aber vor dem Zugriff von Geschäftspartnern, denen die GmbH noch Geld schuldet.

Obwohl man sich unter dem Begriff „Gesellschaft“ mehrere Personen vorstellt, kann die GmbH – anders aus die GbR, OHG oder KG – auch durch eine Person alleine gegründet werden.



GmbH, Gründung

Um eine solche Gründung vorzunehmen, muss zunächst ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden, der bestimmte Punkte laut § 3 GmbH-Gesetz enthalten muss, wie Sitz der Gesellschaft, Höhe des Stammkapitals etc. Das Mindest-Stammkapital beträgt 25.000 EURO. Es kann teilweise als Sacheinlage erbracht werden (§ 5 GmbH-Gesetz). Es ist jedoch auch möglich, eine GmbH mit einer Stammeinlage ab 1 EUR (oder einem Vielfachen davon) zu gründen.

Die Gründung muss über einen Notar im Handelsregister eingetragen werden. Erst durch die Eintragung im Handelsregister ist die GmbH gegründet. Wer vor Eintragung schon den Geschäftsbetrieb aufnimmt, der haftet für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten unbeschränkt.

Seit November 2008 gibt es die vorhin schon erwähnte so genannte 1-Euro-GmbH, die ab einem Euro Mindestkapital gegründet werden kann.  Das Gründungsverfahren für diese spezeille Spielart der GmbH ist standardisiert und vereinfacht und damit billiger.

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Alle anderen bisher betrachteten Gesell-schaftsformen (Einzelunternehmer, GbR, OHG und KG) sind Personengesell-schaften.


Aktiengesellschaft, AG

Auch die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft.  Um eine AG zu gründen, muss zunächst eine Satzung erstellt werden. Das Mindest-Grundkapital beträgt 50.000 EUR. Eine AG kann von einem Gesellschafter alleine gegründet werden.

Durch Eintragung in das Handelsregister wird die AG gegründet. Die Aktiengesellschaft hat drei Organe: den Vorstand, der die Geschäfte führt, den Aufsichtsrat, der die Geschäfte beaufsichtigt und die Hauptversammlung als Versammlungsorgan der Aktionäre. In der Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat gewählt und der Vorstand entlastet. Auch bei der Aktiengesellschaft ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.



Europäische Rechtsformen


 

SE =  Societas Europaea
= Europa AG

EWIV Europäische wirt-schaftliche Interessenverei- nigung

Gründungsvoraussetzungen

Gesellschaften aus mind.
zwei EU-Staaten

Mind. zwei Mitglieder aus verschiedenen EU-Staaten

Mindestkapital

120.000 EUR

Nicht erforderlich

Haftung

Auf Gesellschaftsvermögen beschränkt

Gesamtschuldnerisch und
unbeschränkt






Inspirations-Zitat


          "Ein Unternehmen ist dann erfolgreich, wenn der Kunde zurückkommt und nicht das Produkt."


                                                                                                                                         Marketingweisheit

 

 


Viele Grüße, Lernen ist leicht!



                                                   


Dr. Marius Ebert, der Spaß-Doc


 

1 Genaue Abgrenzungskriterien gibt es nicht. Das Gesetz (§ 1 HGB)  spricht lediglich davon, dass die Kaufmannseingenschaft dann gegeben ist, wenn „Art oder Umfang einen kaufmännischen Geschäftsberieb erforderlich machen.“


 

 


 

 

 

 

 

 


 



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